Auffrischungsimpfung: Wann für wen?

WER DARF/ SOLL GEIMPFT WERDEN?

In unserer Arztpraxis werden seit September Auffrischimpfungen gegen COVID-19 verabreicht.

Entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung und der Zulassung sind Auffrischungsimpfungen grundsätzlich für alle Personen möglich, deren Grundimmunisierung bereits 3 Monate oder länger zurückliegt.

ZEITPUNKT DER IMPFUNG

Die Auffrischimpfung sollte laut STIKO frühestens drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff (mRNA- oder Vektorimpfstoff) bei dieser verwendet wurde. Dies gilt für alle Personengruppen mit Ausnahme von schwer immundefizienten Patienten und Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Diesen Personen können bereits vier Wochen nach der Grundimmunisierung eine weitere Impfung erhalten.

Serologische Antikörpertestung: Bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort, zum Beispiel Patienten nach Organtransplantation, Dialysepatienten und Krebspatienten unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie, soll jeweils frühestens vier Wochen nach der zweiten und nach der dritten Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein erfolgen. Darüber soll bestimmt werden, ob die Person einen Impfschutz aufgebaut hat. Die Tests sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

IMPFSTOFF

Für die Auffrischimpfung soll laut STIKO ein mRNA-Impfstoff verwendet werden, unabhängig davon, welcher Impfstoff bei der Grundimmunisierung verwendet wurde.