Wie in anderen Bundesländern bereits üblich, reicht es nun auch im Freistaat, in Innenräumen eine medizinische Maske („OP-Maske“) zu tragen. Die neue Regelung ersetzt die bisherige FFP-2-Maskenpflicht. Sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist es beispielsweise im Gespräch zwischen Patient und Arzt beziehungsweise Psychotherapeut auch möglich, die Masken abzunehmen.